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KLIXX GMBH
Friedrichstrasse 41
65185 Wiesbaden
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Umsatzsteuer ID: DE266738021
Hauptsitz der Gesellschaft: Wiesbaden
Registergericht: AG Wiesbaden
Handelsregisternummer: HRB24247

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KLIXX Media Service S.L.
ctra. Ibiza - San Antonio Km 7.2
07816 San Rafael - Ibiza
Tel. +34 971 198 215

Umsatzsteuer ID: ESB57218687
Hauptsitz der Gesellschaft: Ibiza
Registergericht: Mercantil de Eivissa
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ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS:

Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen werden gestellt von

KLIXX Media Service S.L., mit Sitz in Ctra. Ibiza - San Antonio Km 7.2, 07816 San Rafael – Ibiza, Spanien, Umsatzsteuerident-Nr.: ESB57218687

Bzw. KLIXX GmbH, Friedrichstr. 41, 65185 Wiesbaden, Deutschland, Umsatzsteuerident-Nr.: DE266738021

im Folgenden: der Auftragnehmer

und richten sich an den Auftraggeber.

Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Abweichende allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich, soweit der Auftragnehmer diese nicht schriftlich anerkennt oder sie den Auftragnehmer gegenüber seinen eigenen Auftragsbedingungen nicht begünstigen.

§ 1 Leistung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Leistung der Dienste, die er mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart hat. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Dienstleistung entsprechend von ihm erstellter Besonderer Geschäftsbedingungen zu erbringen. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen sowie – soweit existent – die Besonderen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

§ 2 Angebot, Auftrag, Modifizierung und Rücktritt

Angebote des Auftragnehmers sind jederzeit widerruflich, sofern sie nicht bereits vom Auftraggeber angenommen wurden. Angebote, die nicht innerhalb des Zeitraumes von 6 Monaten ab Zugang beim Auftraggeber von diesem schriftlich angenommen wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Aufträge und Angebote des Auftragnehmers sollen schriftlich bestätigt werden. Im Zweifelsfall ist ausschließlich das schriftliche Angebot oder der schriftliche Auftrag maßgebend.

In dem Fall, dass eine der beiden Parteien den Auftrag modifizieren, kürzen oder erweitern möchte, muss ein neuer schriftlicher Auftrag geschlossen werden. Der vorherige Auftrag gilt ab diesem Zeitpunkt, zumindest in Hinblick auf die geänderten Auftragsinhalte, als erloschen. In jedem Fall behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die bis zu dem Zeitpunkt des Abschlusses des neuen Auftrags erbrachte Leistung vollständig abzurechnen bzw. diesen Vergütungsanspruch mit dem neuen Auftrag zu verrechnen. Dies gilt auch für Kosten für bereits erteilte und nicht mehr stornierbare Aufträge an Dritte.

Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er hierzu nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Fall des berechtigten Rücktritts erhält der Auftragnehmer je nach Ausführungsstand eine pauschale Entschädigung. Für nicht angefangene Aufträge erhält der Auftragnehmer 10%. Bereits angefangene Aufträge werden prozentual zum Ausführungsstand (Bsp.: 30% erledigt = 30% des Auftragswertes) abgerechnet. Kosten für bereits erteilte und nicht mehr stornierbare Aufträge an Dritte müssen vom Auftraggeber vollständig getragen werden. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Sollte der Auftraggeber nach Ablauf der 7-Tages-Frist von dem Auftrag zurücktreten, ohne dass er nach den gesetzlichen Bestimmungen hierzu berechtigt ist, hat er dem Auftragnehmer unabhängig vom Arbeitsfortschritt den vollständigen Auftragswert zu ersetzen.

Für den Fall, dass eine der beiden Parteien vertragsbrüchig wird, kann die andere Partei eine Frist zur Wiederaufnahme der Vertragserfüllung von 15 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann die geschädigte Partei die sofortige Vertragsauflösung erklären. Im Falle der Vertragsauflösung durch den Auftragnehmer kann dieser die vereinbarte Vergütung in voller Hohe vom Auftraggeber verlangen. Im Falle der Vertragsauflösung durch den Auftraggeber wird die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung gemäß Ausführungsstand abgerechnet, entsprechend der Regelung in § 2, Absatz 3.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Erfüllungsort

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und seine Gefahr die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Gegenstände und Unterlagen zum Erfüllungsort zu schaffen. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

Die zu einem Auftrag gehörenden Unterlagen werden bei Beendigung des Auftrags Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer gibt diese Unterlagen auf Kosten des Auftraggebers nach Auftragserledigung zurück. Der Auftragnehmer ist berechtigt Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und zu behalten.

Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen fallen in dessen ausschließliche Verantwortlichkeit auch Dritten gegenüber. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglicher Haftung, die aus Handlungen oder Eigentum des Auftraggebers resultiert, frei. Eventuell anfallende Kosten für eine anwaltliche Verteidigung des Auftragnehmers werden vom Auftraggeber vollständig getragen.

Sollten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen den Anschein erwecken, gegen das Gesetz oder gegen die guten Sitten zu verstoßen, behält sich der Auftragnehmer vor, diese nicht zu verwenden und diesen Tatbestand gegebenenfalls an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen zu respektieren.

§ 4 Fristen und Termine

Die im Auftrag angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart gelten.

Sofern die Mitwirkung des Auftraggebers zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich ist, gelten Terminabsprachen und Fristen, auch wenn sie als verbindlich vereinbart wurden, nur in dem Fall als verbindlich, wenn die Mitwirkung des Auftraggebers entsprechend dem vereinbarten Zeitplan erfolgt.

Der Auftragnehmer behält sich vor, vereinbarte Fristen gegebenenfalls zu modifizieren, ohne dass dies als Modifizierung des Auftrags zu verstehen ist.

§ 5 Abnahme

Die Abnahme der vertraglichen Werkleistungen des Auftragnehmers erfolgt grundsätzlich durch rügelose Entgegennahme der Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber. Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Leistungen schriftliche Mängelrüge, gelten die Leistungen als abgenommen.

§ 6 Haftung des Auftragnehmers und Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 2 Jahre ab Fertigstellung der Leistung. Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zweimal fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mängel während der Erbringung seiner Leistungen innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnisnahme zu beseitigen. Mängel, die bei Abnahme der Leistungen vorhanden sind oder die bei der Abnahme nicht erkannt werden, sind innerhalb angemessener Zeit nach Aufforderung des Auftraggebers zu beseitigen.

Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die von ihm gefertigten Druckvorlagen zur Endabnahme vorlegen, bevor er den Druckauftrag erteilt. Sollten Mängel dieser vom Auftraggeber abgenommenen Druckvorlagen beim Druckvorgang deutlich werden, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht, insbesondere stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu.

Für Folgeschäden, die sich aus Mängeln an der Leistung des Auftragnehmers ergeben, ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Leistung rügelos abgenommen hat.

Den Auftragnehmer trifft keine Haftung für ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen.

In jedem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Betrag der Vergütung der von ihm erbrachten Leistung beschränkt. Vom Auftraggeber entrichtete Fremdkosten bleiben davon unberührt.

§ 7 Vergütung und Zahlung

Auftragnehmer ist je nach Auftrag KliXX Media Service, S.L. oder KLiXX GmbH. Rechnungstellung und Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Auftragnehmer. Die dort angegebenen Preise sind Nettopreise. Sie erhöhen sich um den jeweils aktuell geltenden Mehrwertsteuersatz.

In Übereinstimmung mit der aktuellen Gesetzgebung behält sich der Auftragnehmer vor, die Rechnung über erbrachte Arbeitsleistungen auf elektronischem Weg unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben zu stellen.

Der Auftragnehmer behält sich vor, für seine Leistungen eine Anzahlung in Höhe von 50% zu fordern. Die restlichen 50% werden dann unmittelbar nach Abnahme der vertraglichen Leistung mit Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, bereits während der Vertragserfüllung, Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

Abweichende Zahlungsmodalitäten sind schriftlich zu vereinbaren, hilfsweise gelten die auf den Rechnungen des Auftragnehmers wiedergegebenen Zahlungsbedingungen. Erfolgen Zahlungen nicht rechtzeitig, schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 10 %. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede Mahnung Pauschalkosten in Höhe von 10 Euro zu berechnen.

§ 8 Abtretung von Ansprüchen, Erfüllungsgehilfen, Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers abzutreten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Anspruch auf die vom Auftragnehmer zu erbringende vertragliche Leistung abzutreten. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Dritte, die eine Unter- oder Tochterfirma, Anteilseigner, eine Filiale oder Mitarbeiter des Auftraggebers darstellen.

Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen den Auftragnehmer nur aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren. Der Auftragnehmer behält sich vor, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, wenn der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung nicht fristgerecht entrichtet.

§ 9 Urheberrechte

Soweit es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um urheberrechtlich geschützte Leistungen handelt, überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte nur insoweit auf den Auftraggeber, als dies zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen unbedingt notwendig ist. Die Visualisierung des "Made by KLIXX.MEDIA" Schriftzuges und dessen Verlinkung auf "http://www.klixx.com" ist grundsätzlich Bestandteil eines jeden Webdesign Auftrages.Mit Erteilung eines Auftrages stimmt der Auftraggeber dieser Regelung ausdrücklich zu. Sollte der Auftraggeber die Visualisierung nicht wünschen, berechnet der Auftragnehmer zusätzlich zum ausgewiesenen Festpreis eine Gebühr.

§ 10 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel und anwendbares Recht

Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Auftragsbestimmungen unwirksam oder nichtig sein, sollen die übrigen Klauseln davon nicht berührt werden. Für nichtige oder unwirksame Klauseln treten die gesetzlichen Bestimmungen oder – in deren Ermangelung – entsprechende wirksame Klauseln in Kraft, die der unwirksamen oder nichtigen Klausel in ihrem Regelungsgehalt am nächsten kommt.

Bei Vertragsschluss mit der KLiXX Media Service, S.L. ist ausschließlicher Gerichtsstand Ibiza. Es gilt spanisches Recht.
Bei Vertragsschluss mit der KLiXX GmbH ist ausschließlicher Gerichtsstand Wiesbaden. Es gilt deutsches Recht.

Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Auftragsbedingungen und des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Erfordernis.

Die Auftragsbedingungen gelten stets in ihrer aktuellen Fassung.
Stand Oktober 2010